Der 1.FC Pleinfeld bekennt sich zum Kinder- und Jugendschutz und hat ein entsprechendes Schutzkonzept entwickelt, das aus verschiedenen Bausteinen besteht.
Was ist der Zweck des Schutzkonzepts?
- Sicheres Umfeld für Kinder und Jugendliche schaffen, in dem sich alle wohlfühlen können.
- Vertrauen der Eltern, der Mitglieder und der allgemeinen Öffentlichkeit stärken, indem wir proaktiv Maßnahmen ergreifen, um Missbrauch zu verhindern.
- Kinder und Jugendliche stärken, unangemessenes Verhalten von Erwachsenen zu erkennen und auch zu melden.
- Sensibilisierung von Betreuern und Trainern durch Schulungen und klare Richtlinien, um Anzeichen von Missbrauch zu erkennen und angemessen zu reagieren, aber auch um sich vor falschen Anschuldigungen zu schützen.
Ansprechpartner & Kooperation
Als vereinsinterne Ansprechpartner zum Thema sind Eva Hefele (eva.hefele@fc-pleinfeld.de) und Werner Leidel (werner.leidel@fc-pleinfeld.de) ernannt. Ihre Aufgaben sind:
- Anlaufstelle bei Fragen, Verdachtsfällen und konkreten Fällen für Mitglieder und Fachkräfte sein
- Bei Vorfällen Organisation des ersten internen Krisenmanagements
- Überprüfung der Strukturen und Abläufe im Vereinsalltag
- Fortbildungen wahrnehmen und interne Fortbildungen halten
Als fachlicher Experte steht uns und den vereinsinternen Ansprechpartnern die ALMA: Beratung für Betroffene sexualisierter Gewalt in Weißenburg zur Verfügung.
Verhaltensregeln
Unsere Kinder- und Jugendtrainer befolgen nachstehende Verhaltensregeln und stellen sicher, dass sie auch im Umgang unter den Kindern und Jugendlichen eingehalten werden. Sie sollen Kindern und Jugendlichen aber auch Orientierung geben um besser erkennen zu können, wenn Verhaltensweisen die persönliche Grenze überschreiten.
- Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
- Verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
- Achte auf die Reaktionen auf körperliche Kontakte und reagiere entsprechend.
- Kein Entblößen vor oder Duschen mit den Kindern und Jugendlichen.
- Kein Betreten der Umkleiden des anderen Geschlechts.
- Alle Übungsstunden werden mit (mind.) zwei Personen besetzt.
- Vereinsfahrten werden von mind. zwei Personen begleitet.
- Übernachtungssituation: grundsätzlich in getrennten Zimmern / Zelten.
- Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt.
- Trösten eines Kindes erfolgt verbal. Körperkontakt geht nie vom Erwachsenen aus.
- Umgang untereinander: „Ich tue keinem anderen etwas, von dem ich auch nicht will, dass es mir angetan wird!“
Im Schutzkonzept sind die Regeln unter Schritt 2 – Verhaltensregeln auch nochmal ausführlicher beschrieben.
Fortbildung & Aufklärung
Sensibilisierung und Aufklärung nehmen bei der Prävention von sexualisierter Gewalt eine wichtige Rolle ein.
Unsere Ansprechpartner bilden sich regelmäßig fort, unsere Kinder- und Jugendbetreuer werden entsprechend unterwiesen.
Ein wesentliches Element ist jedoch auch die Sensibilisierung der Eltern sowie der Kinder- und Jugendlichen selbst. Um diesen Zugang zum Thema zu ermöglichen, gibt es Informationsmaterial auf den Seiten der Bayerischen Sportjugend (BSj):
- Broschüre „Finger weg! Pack mich nicht an“ für Jungen
- Broschüre „Wir können auch anders!“ für Mädchen
Erweitertes Führungszeugnis & Ehrenkodex
Unsere Kinder- und Jugendbetreuer legen zu Beginn ihrer Arbeit ein erweitertes Führungszeugnis vor, was spätestens alle 5 Jahre erneuert wird. Dadurch wird ausgeschlossen, dass einschlägige Vorstrafen vorliegen, die eine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausschließen. Zudem unterschreiben die Kinder- und Jugendbetreuer den Ehrenkodex, wodurch sie sich zum Kinder- und Jugendschutz verpflichten.
Checkliste für den Krisenfall
Checkliste bei konkretem / vagem Verdachtsfall (ohne akute Bedrohung)
- Ruhe bewahren.
- Dem Kind / Jugendlichen zuhören, Glauben schenken, es ermutigen.
- Eigene Gefühle klären.
- Nicht überstürzt handeln und nichts versprechen, was man nicht halten kann. Mitteilen, dass du dir selbst Hilfe und Unterstützung holst.
- Aussagen und Situationen protokollieren.
- Während Freizeiten: Zeltlagerleitung informieren. Erzähltes vertraulich behandeln.
- Kontakt zu einer Ansprechperson aufnehmen. Erzähltes vertraulich behandeln.
- Beim weiteren Vorgehen Alter, Geschlecht, Entwicklung oder Kultur berücksichtigen.
- Keine Entscheidung über den Kopf des Kindes oder Jugendlichen hinweg. Verbindliche Absprachen mit Kindern bei Kontakten und über das weitere Vorgehen treffen.
- Keine Informationen an den Verdächtigen.
- Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind zu informieren.
- Gemeinsam wird professionelle Hilfe gesucht!
- Ein Kriseninterventionsplan wird mit einer Fachberatungsstelle erstellt und umgesetzt.
Vorgehen bei akuter Bedrohung
- Sofort die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten informieren!
- Folgende Notfallnummern können kontaktiert werden:
- Kindernotdienst 116 117
- Jugendamt Weißenburg 09141 902-440
- Polizei Notruf 110
- Notarzt Notruf 112
- Protokoll erstellen und eine Ansprechperson des 1. FC Pleinfeld informieren
Vorgehen bei telefonischer Meldung eines Verdachts/Vorfalls
- Gesprächsnotizen verfassen
- Meldung und Protokollweiterleitung an Ansprechpersonen